Wenn der Darlehensnehmer sich für eine kurze Zinsbindungsfrist entschieden hat und ihm ist es nicht gelungen, bis zu diesem Termin zurückzuzahlen, muss die Tilgung der noch verbleibenden Restschuld mittels einer Anschlussfinanzierung erfolgen.
Aus diesem Grunde ist die Länge der Laufzeit ausschlaggebend für das Gesamtvolumen eines Darlehens.
Wenn der aktuelle Zinssatz im Gegensatz zu historischen Zinssätzen gering liegt und der Kreditnehmer für die Zukunft einen Zinsanstieg einkalkulieren muss, ist es ratsam, eine längere Laufzeit zu wählen. Falls man jedoch fallende Zinsen prognostisiert, sollte der Darlehensnehmer eine kürzere Laufzeit bzw. Zinsbindung wählen.
Jedoch sollte man darauf achten, dass dann das Darlehen noch nicht zurückgezahlt sein kann und eine Anschlussfinanzierung notwendig wird. Diese ist es möglich, unter Umständen dann nur, falls inzwischen das Zinsniveau angestiegen ist, mit einer höheren Verzinsung abzuschließen.
Bei der Rückzahlung eines solchen Darlehens spielt auch das Festlegen des Einganstilgungssatzes eine wichtige Rolle. Bei einem einprozentigen Eingangstilgungssatzes würde die komplette Rückzahlung des Annuitätendarlehens rund 32 Jahre betragen.
Wenn der Kreditnehmer trotzdem liquide ist, sollte man mit der Bank ein höherer Tilgungssatz vereinbaren, wie zum Beispiel 2 oder 3 Prozent. Dann erfolgt die Tilgung des Annuitätendarlehens wesentlich schneller und der Kreditnehmer kann darüber hinaus Zinsen einsparen.
Jedoch sollte man hier auch vorsichtig vorgehen. Wer seine eigene finanzielle Situation nicht richtig einschätzt, kann bei der monatlichen Ratenzahlung mit Schwierigkeiten rechnen.
Konditionsvergleiche können darüber informieren, mit welcher Bank sich lohnt, den Kreditvertrag abzuschließen. In erster Linie sollte man überprüfen, ob dieses Finanzprodukt für Kreditnehmer geeignet ist.
Kosten
Die realen Kosten für das Annuitätendarlehen werden durch den Effektivzinssatz angegeben. Die Ermittlung dieses Wertes erfolgt aufgrund des Nominalzinssatzes, der Verrechungsart von Tilgung und Zinsen, eines eventuellen Disagio und der Bearbeitungsgebühren. Faktoren wie Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren oder Teilauszahlungszuschläge werden in diesem Fall jedoch nicht beachtet. Die meisten Darlehen werden nicht mit konstanten Konditionen für die gesamte Laufzeit, sondern nur für eine bestimmte Periode festgelegt, deshalb wird dabei der anfängliche effektive Jahreszins angezeigt. Mit Ende des Festschreibungszeitraums erfolgt eine neue Verhandlung der Darlehensbedingungen, vor allem hinsichtlich der Zinsen.