Girokonto wechseln

Früher bestand zwischen dem Kunden und seiner Bank eine Verbindung fürs Leben, heute ist das jedoch längst nicht mehr so. Immer mehr Verbraucher wechseln von den großen Filialbanken zu günstigen Direktbanken. Hat man sich für einen Anbieter entschieden, gilt es einige Schritte zu befolge, damit man später keine Probleme mit verschiedenen Buchungen hat, die ins Leere laufen.

1. Parallele Kontoführung
Mindestens in den ersten beiden Monaten nach dem Wechsel sollte man das bestehende und das neue Girokonto parallel laufen lassen. So kann man sich Zeit damit lassen, alle Kontovorgänge umzustellen und man umgeht das Risiko von Fehlbuchungen und damit verbundenen Gebühren. Der Erhalt der neuen EC- oder Kreditkarte nimmt ebenfalls Zeit in Anspruch.

2. Änderung der Bankverbindung für Einzahlungen
Alle Stellen, die Geld auf das Konto einzahlen, müssen benachrichtigt werden. Dazu gehört nicht nur der Arbeitgeber, sondern möglicherweise auch Untermieter, staatliche Stellen oder Behörden.

3. Änderung der Bankverbindung für Auszahlungen
Verfügt man über genügend Deckung, kann man beginnen, die regelmäßigen Überweisungen umzuleiten. Nachdem man geprüft hat, welche Buchungen automatisch ausgelöst werden, müssen die betreffenden Stellen benachrichtigt werden. Erfolgt eine Abbuchung von einem bereits gelöschten Konto, können Mahn- oder Stornogebühren anfallen. Es folgt das Einrichten der Lastschrift- und Daueraufträge auf dem neuen Konto und das Löschen dieser auf dem alten. Es wird empfohlen, die Kontoauszüge des gesamten letzten Jahres durchzugehen, um dicherzugehen, dass man niemanden vergisst. Die Gefahr, dass sowas geschieht ist bei Überweisungen, die nur einmal pro Jahr getätigt werden, sehr groß.

4. Ausgleich des bestehenden Kontostands
Wurden alle Buchungen und Zahlungen auf das neue Girokonto umgeleitet, muss man das alte Konto ausgleichen. Ein Guthaben kann auf das neue Konto überwiesen werden, ein Dispokredit sollte man durch einen Einzahlung ausgleichen.

5. Kündigung des alten Girokontos
Wenn man bereits alle Einzahlungen auf das neue Girokonto erhält, die Daueraufträge von dem neuen Konto abgebucht werden und manim Besitz Ihrer EC- oder Kreditkarten ist, kann man das alte Konto kündigen. Überweisungen auf bzw. Abbuchungen von einem gelöschten Konto werden an die ein- bzw. auszahlende Stelle zurück gebucht. Die Löschung des Kontos kann entweder in der Filiale oder per schriftlicher Kündigung geschehen. Viele Banken übernehmen auch die Kündigung des alten Kontos für den neuen Kunden.