Abnahmeverpflichtung

Die Abnahmeverpflichtung gehört zum Kreditvertrag. Sie bezeichnet eine Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber. Aufgrund der im Vertrag festgelegten Abnahmeverpflichtung verpflichtet sich der Kreditnehmer, den Kredit innerhalb einer vereinbarten Abnahmefrist auszahlen zu lassen. Dies bedeutet für den Kreditnehmer eine Sicherheit.