Anlagevermögen

Das Anlagevermögen enthält sichere Vermögensgegenstände in einem Unternehmen. Nach Paragraf 247 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches – HGB - müssen diese Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb ständig bzw. dauerhaft dienen. Das bezieht sich nicht auf eine Periode, sondern insbesondere auf die Häufigkeit des dem Geschäftsbetrieb-Dienens.