Arbeitgeberdarlehen

Unter dem Begriff Arbeitgeberdarlehen versteht man freiwillige finanzielle Leistungen der Arbeitgebers, die er an ihre Arbeitnehmer bezahlen können. Diese Leistungen des Unternehmens können auch als “betriebliche Sozialleistungen” bezeichnet werden. Das Arbeitgeberdarlehen ist nicht von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abhängig, sondern ist die Zahlung eines herkömmlichen Darlehns.Und es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Vertrages wie sie im BGB festgelegt werden.