Umschuldung

Bei Umschuldung wird ein bestehender Kredit durch ein neues Darlehen abgelöst.

Vor der Umschuldung sollte man zuerst den bestehenden Kreditvertrag genau durchlesen, ob eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung anfällt. Eine Vertragsstrafe kostet durchschnittlich zwischen 1 und 5 %, und sie wird vom Betrag berechnet, den man vorzeitig an die Bank zurückzahlt. Darüber hinaus sollte man von dem neuen Darlehensgeber einen Kreditkosten-Voranschlag verlangen. Das Angebot des Neukredites sollte man genau prüfen, dann unterzeichnen!

Es empfiehlt sich einige Angebote einzuholen. In diesem Fall gilt, dass die Höhe des Zinssatzes in erster Linie von der Bonität des Kunden - und den gebotenen Sicherheiten - abhängig wird. Dann sollten die tatsächlichen Kosten verglichen werden. Wichtig zu wissen: Auf alle Kostenbestandteile achten!

Bei Krediten, die beweisbar zur Sanierung oder Schaffung von Gebäuden festgelegt sind und eine Laufzeit von wenigstens 10 Jahren vorlegen, bei Hypothekarkrediten sowie bei Krediten mit einer festgelegten Festzinsperiode ist es möglich, eine Vertragsstrafe zu verrechnen.

Bei Krediten, die zur Sanierung oder Schaffung von Gebäuden festgelegt sind und eine Laufzeit von wenigstens 10 Jahren vorlegen, bei Hypothekarkrediten sowie bei Krediten mit einer festgelegten Festzinsperiode, ist es möglich, eine Kündigungsfrist von maximal 6 Monaten zu vereinbaren. Zu beachten: Die Nichteinhaltung dieser Frist kann bei der Grundbucheintragung des neuen Kredites Probleme verursachen.

Von einem Kreditvermittler wird als Vermittlungsprovision in der Regel 5 % vom Kreditbetrag verlangt. Zum Beispiel: Bei einem Kreditbetrag von 72.000 bedeutet eine 5%-ige Vermittlungsprovision 3600 Euro. Bei der Bank werden zusätzliche Kosten zu Vertragsbeginn fällig: Eine Bearbeitungsgebühr der Bank von beispielweise 2 % bedeutet 1440 Euro – In diesem Fall bezahlt man also gleich zu Vertragsbeginn wenigstens 5040 Euro an den Vermittler und die Bank. Es ist also kostengünstiger, falls man selbst bei Banken Angebote einholt, prüft und die Konditionen aushandelt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr und des Zinssatzes können in der Regel gut verhandelt werden.

Wenn die Zinsen eines neuen Kredites im Vergleich zu einem alten Kredit eindeutig höher sind als die Kosten, mit denen man bei der neuerlichen Kreditaufnahme rechnen soll, ist es zu empfehlen, die Bank, die einen besseren Kredit zur Verfügung stellt, ständig nach dem effektivem Jahreszinssatz und der Gesamtbelastung zu fragen. Der Effektivzins beachtet fällig werdende Kosten, die Gesamtbelastung umfasst alle ihre Zahlungen an die Bank inkl. der Spesen.

Unter dem nominalen Zinssatz versteht man jenen Jahreszinssatz, mit dem die Verzinsung des Kreditbetrages erfolgt. Der Nominalzins enthält aber keine Informationen über die wirkliche Kostenbelastung eines Kredites, denn Nebenkosten werden nicht beachtet.

Der effektive Jahreszinssatz dagegen enthält den Preis eines Kredites, denn die Nebenkosten eines Kredites - wie in erster Linie Bearbeitungsgebühr, verlangte Kreditrestschuldversicherung - sind eingerechnet. Aufgrund der eingerechneten Kosten ist der Effektivzins immer höher als der Nominalzins.